Kinder und Jugendliche, die am Schieß- und Übungsbetrieb des KKV Hunstig e.V. teilnehmen möchten, benötigen gemäß § 27 Waffengesetz das schriftliche Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.
Die Einverständniserklärung gilt für die Teilnahme am Übungs- und Wettkampfschießen auf der vereinseigenen sowie auf anderen offiziellen Schießanlagen, jeweils in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson und im Rahmen des Waffengesetzes sowie des Jugendschutzgesetzes.
Wichtige Hinweise
- Erforderlich bis zum 16. Lebensjahr für das Schießen mit Luftgewehr/Luftpistole (LG/LP)
- Erforderlich bis zum 18. Lebensjahr für das Schießen mit Kurzwaffen (KK)
- Die unterschriebene Erklärung gilt bis auf Widerruf
- Sie ist zu jedem Schießtraining mitzubringen und griffbereit aufzubewahren
Bitte laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es vollständig aus und geben Sie es unterschrieben beim Vorstand bzw. bei der zuständigen Aufsichtsperson ab.
